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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2014

 

I. Anwendungsbereich

Für alle Vertragsverhältnisse, welche Firma 2RadRabe mit Ihren Kunden

schließt, gelten – vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher individualvertraglicher Absprachen

– ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen des

Kunden oder eines Dritten bzw. Teile davon werden nur mit vorheriger ausdrücklicher

schriftlicher Zustimmung durch Firma 2RadRabe Vertragsbestandteil. Änderungen oder

Ergänzungen der Regelungen in diesen Allgemeinen Bedingungen sowie sonstige

Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche oder fernmündliche

Absprachen werden nur Vertragsbestandteil, wenn Firma 2RadRabe diese schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt.

 

II. Vertragspartner

Die Verträge kommen zwischen dem Kunden und der

Firma 2RadRabe Motorgeräte GmbH

In der Werraaue2

37281 Wanfried

zustande.

 

III: Begriffsbestimmungen, Vertragssprache

Verbraucher (§ 13 BGB) im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede

natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit der Firma Rabe  zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit

zugerechnet werden kann.

Unternehmer (§ 14 BGB) im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede

natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss

des Rechtsgeschäfts mit der Firma 2RadRabe in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

Fernabsatzverträge (§ 312 c BGB), sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in

seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die

Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel

verwenden, es sei denn, dass der Vertragsabschluss nicht im Rahmen eines für den

Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Vertragssprache ist deutsch.

 

IV. Vertragsschluss Kaufvertrag, Reparaturauftrag und Mietvertrag

1. Angebot der Kaufgegenstände, Vertragsschluss

Durch das Angebot der Kaufgegenstände durch die Firma 2RadRabe werden die Kunden

aufgefordert ein Angebot auf den Abschluss eines Vertrages an die Firma 2RadRabe

abzugeben. Diese Angebote der Firma 2RadRabe stellen keine rechtsverbindlichen

Willenserklärungen dar und sind daher freibleibend. Diese Aufforderungen zur

Angebotsabgabe an den Kunden enthalten noch keinen rechtverbindlichen Charakter

seitens der Firma 2RadRabe.

Die Bestellung des Kunden, welcher dieser an die Firma 2RadRabe richtet stellt eine

rechtsverbindliche Erklärung in Form des Angebots an die Firma 2RadRabe auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Der Kaufvertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots des Kunden

durch die Firma 2RadRabe. Diese Annahme geschieht durch die Übersendung einer schriftlichen Annahmeerklärung der Firma 2RadRabe oder durch die Auslieferung der vom Kunden bestellten Ware binnen zwei Wochen nach Eingang der Bestellung bei der Firma 2RadRabe. Sollte das Angebot des Kunden durch die Firma 2RadRabe nicht angenommen werden, so wird die Firma 2RadRabe den Kunden hierüber schnellstmöglich schriftlich informieren.

 

 

 

1. Vertragsschluss Reparaturauftrag, Kostenvoranschlag, Kosten des

Kostenvoranschlags

Die Übermittlung eines Reparaturauftrages durch den Kunden an die Firma 2RadRabe  stellt

ein rechtverbindliches Angebot an die Firma 2RadRabe in Form der Beauftragung dar.

 Der Vertrag zur Durchführung des Reparaturauftrags kommt in dem Moment zustande, indem der Firma 2RadRabe ein vom Kunden unterzeichneter Reparaturauftrag vorliegt, einer gesonderten Auftragsbestätigung durch die Firma 2RadRabe bedarf es nicht. Wünscht der Kunde vor der Durchführung der Reparatur die Fertigung eines verbindlichen Kostenvoranschlags durch die Firma 2RadRabe, so hat der Kunde dies bei der Beauftragung ausdrücklich und schriftlich zu erklären. Ein von der Firma 2RadRabe vorgenommener Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn dieser schriftlich durch die Firma 2RadRabe abgegeben wird. Wird im Auftrag des Kunden eine Überprüfung vorgenommen und ein verbindlicher Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten hierfür entsprechend dem Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten. Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der diesbezüglich entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein  Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil: a) der beanstandete Fehler unter

Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte; b) der Kunde

den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt; c) der Auftrag während der

Durchführung zurückgezogen wurde; d) der Kunde nach Überprüfung eines defekten

Gerätes die Reparatur ablehnt.

 

 

2. Vertragsschluss Mietvertrag, Durchführung Mietvertrag

Durch das Angebot Geräte an den Kunden zu vermieten fordert die Firma 2RadRabe den

Kunden zur Abgabe einer auf den Abschluss eines Mietvertrages gerichteten

Willenserklärung auf. Dieses Angebot der Firma 2RadRabe ist noch kein Vertragsangebot und beinhaltet daher noch keinen Rechtsbindungswillen der Firma 2RadRabe.

Der Kunde richtet seine auf den Abschluss eines Mietvertrages gerichtete

Willenserklärung an die Firma 2RadRabe, diese Erklärung stellt ein rechtlich bindendes Angebot des Kunden auf den Abschluss eines Mietvertrags dar.

Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in welchem der Firma 2RadRabe ein vom Kunden unterzeichneter Mietvertrag vorliegt.

Die Firma 2RadRabe hat dem Mieter den Gebrauch an dem Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen. Die Firma 2RadRabe hat den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Der Kunde/Mieter erhält vor der Überlassung des Mietgegenstandes die Möglichkeit den Mietgegenstand eingehend zu besichtigen. Der Kunde/Mieter hat vor Mietbeginn im Rahmen der Besichtigung des Mietgegenstandes die Vollständigkeit etwaigen

Zubehörs zu überprüfen und ggf. vorhandenen erkennbare Schäden/Mängel an dem

Mietgegenstand gegenüber der Firma 2RadRabe unmittelbar anzuzeigen. Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die

einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu

beachten, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand

ordnungsgemäß/pfleglich zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert und in

ordnungsgemäßem Zustand an die Firma 2RadRabe zurückzugeben.

 

V. Preise, Zahlungsbedingungen, Pfandrecht bei Reparaturaufträgen

1) Kaufverträge

Preisbestandteile, Preisgeltung, Nachverhandlung

Alle von Firma 2RadRabe angegebenen Preise sind Endpreise, bei denen die Mehrwertsteuer in der für die Bundesrepublik Deutschland jeweils geltenden Höhe

(derzeit 19%) und sonstige Preisbestandteile bereits enthalten sind.

Es gelten die von Firma 2RadRabe angegebenen Preise im Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden.

Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten

wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus Sicht der

Firma 2RadRabe das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen

lassen, so hat die Firma 2RadRabe  das Recht, vom Kunden erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.

 

2) Reparaturaufträge

Preisbestandteile, Vorauszahlung, Pfandrecht

Bei der Berechnung von Reparaturen werden sowohl im Kostenvoranschlag als auch

in der Rechnung die Preise für verwendete Ersatzteile, Materialien und

Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen jeweils gesondert

ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages

ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf diesen Kostenvoranschlag, wobei

lediglich zusätzliche Arbeiten besonders angeführt werden.

Die Firma 2RadRabe ist berechtigt vor Durchführung des Reparaturauftrags, bei

Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung des Kunden zu verlangen. Der

Beginn der Durchführung der Arbeiten durch die Firma 2RadRabe steht sodann unter der

Bedingung der Erbringung dieser Vorauszahlung durch den Kunden.

Die Firma 2RadRabe  steht wegen ihrer Forderungen gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht am Reparaturgegenstand zu. Das

vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten

Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden,

soweit sie mit dem Reparaturgegenstand im Zusammenhang stehen.

 

3) Mietverträge

Kaution, Mietzahlungen, verspätete Rückgabe, nicht rechtzeitiger Eintritt

Der Kunde hat der Firma 2RadRabe vor bzw. spätestens bei Beginn der Mietzeit eine der Höhe nach durch die Firma 2RadRabe festzusetzende Kaution zu leisten. Die Kaution dient dazu etwaige Ansprüche der Firma 2RadRabe gegenüber dem Kunden wegen einer während der Mietzeit eintretenden Verschlechterung/Beschädigung/Zerstörung des Mietobjekts oder wegen auftretender Mietrückstände des Kunden abzusichern. Die

Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche der Firma 2RadRabe gegen den

Mieter wird durch die Erbringung der Kaution nicht berührt. Die Kaution wird dem

Kunden durch die Firma 2RadRabe unter Abzug ggf. bestehender Forderungen der

Firma 2RadRabe gegen den Kunden an diesen zeitnah wieder herausgegeben. Die Abrechnung über die Kaution und die etwaige Herausgabe der Kautionsleistung (ganz oder teilweise) wird seitens der Firma 2RadRabe nach Feststellung etwaiger Ansprüche vorgenommen, wobei die Firma 2RadRabe gehalten ist, dies ohne schuldhafte Verzögerungen durchzuführen. Der genaue Zeitlauf hängt allerdings davon ab, ob und in welchem Umfang eine Verschlechterung der Mietsache eingetreten ist und ob sich der entsprechende Anspruch der Firma 2RadRabe gegen den Kunden ohne weiteres (bspw. Sachverständigen) feststellen lässt.

Während der vertraglich vereinbarten Mietzeit hat der Kunde die vertraglich

vereinbarten Mietzahlungen an die Firma 2RadRabe zu deren jeweiligen Fälligkeit zu leisten.

Wird der Mietgegenstand vom Kunden später als vertraglich vereinbart an die Firma 2RadRabe zurückgegeben, so ist der Kunde verpflichtet für den Zeitraum, in welchem der

Mietgegenstand (nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit) noch nicht an die

Firma 2RadRabe zurückgegeben wurde Nutzungsersatz zu zahlen. Die Höhe des

Nutzungsersatzes entspricht dabei grundsätzlich den vereinbarten Miethöhen. Die

Geltendmachung eines bei der Firma 2RadRabe durch die verspätete Rückgabe höheren

entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.

Wird der Mietgegenstand durch den Kunden nicht zum Zeitpunkt des vertraglich

vereinbarten Mietbeginns abgeholt oder vom Kunden entgegen der vertraglich

vereinbarten Mietdauer früher wieder zurückgegeben, so ist der Kunde der Firma 2RadRabe

gegenüber dennoch zur Zahlung der Mieten für den jeweils vertraglich vereinbarten

Zeitraum verpflichtet. Die Firma 2RadRabe trifft hierbei eine dahingehende

Schadenminderungspflicht, dass der Mietgegenstand nach Möglichkeit anderweitig

vermietet wird.

 

 

VI. Fälligkeit der Rechnungsbeträge, Zahlungsverzug, Aufrechnung und

Zurückbehaltungsrecht (für alle Verträge)

 

Sofern zwischen der Firma 2RadRabeund dem Kunden nichts anderweitiges vereinbart wurde, sind die durch die Firma 2RadRabe in Rechnung gestellten Beträge vollumfänglich und sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen

gegenüber der Firma 2RadRabe nicht bei Fälligkeit vollumfänglich nachkommt. Zahlungsverzug tritt mit Beginn des auf den Fälligkeitstag folgenden Tages an.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug(siehe vorstehend), so ist er der Firma 2RadRabe

gegenüber zum Ersatz von Verzugszinsen verpflichtet. Die fällige Schuld wird im

Falle des eingetretenen Verzugs ab Verzugsbeginn gegenüber Verbrauchern mit

Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und

gegenüber Unternehmern mit Jahreszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem

jeweiligen Basiszinssatz ab dem Verzugsbeginn verzinst. Die Geltendmachung eines

tatsächlich eingetretenen höheren Verzugszinsschadens bleibt seitens der Firma 2RadRabe

vorbehalten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine

Gegenansprüche gegen die Firma 2RadRabe rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder seitens der Firma 2RadRabe anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines

Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem

gleichen Vertragsverhältnis beruht

 

VII. Lieferung

Lieferfristen allgemein

Die seitens der Firma 2RadRabe angegebenen Lieferfristen und –termine gelten grundsätzlich nur als annähernd verbindlich. Anderes gilt nur, wenn und soweit die

Firma 2RadRabe einen verbindlichen Liefertermin schriftlich mit dem Kunden vereinbart hat. Verzögern sich die Lieferfristen wegen schwerwiegenden Umständen, welche für die Firma 2RadRabe unvorhergesehen eintreten und auf die sie keinen Einfluss nehmen kann

(insbesondere bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen

Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen der Lieferanten etc.) bzw. welche für die

Firma 2RadRabe unabwendbar sind, so verlängert sich die Lieferfrist in einem entsprechend der Dauer der eingetretenen Störung/Verzögerung.

Transportrisiko bei Mietverträgen

Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter

übernimmt grundsätzlich der Mieter auf seine Kosten. Er trägt auch das

Transportrisiko. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters kann der Mietgegenstand,

unter Berechnung einer entsprechenden Gebühr, dem Mieter zugestellt, bei diesem

aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung

ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen auf Gefahr des Mieters, soweit

nicht der Vermieter für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder aus wesentlichen

Vertragspflichten haftet. Die Beauftragung mit dem Transport, dem Aufbau, der

Demontage und dem Abtransport hat durch den Kunden bei Vertragsschluss

schriftlich zu erfolgen.

VIII. Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen und auf Einbauteile bei

Reparaturaufträgen, Freigabe der Sicherheit

Die Firma 2RadRabe behält sich an dem Kaufgegenstand bis zu dessen vollständiger Bezahlung durch den Kunden das Eigentum vor. Der Kunde erwirbt somit erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an dem Kaugegenstand, bis dahin hat er lediglich ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum an dem Kaufgegenstand inne. Der

Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der

Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Kunden übergegangen ist. Insbesondere

ist er verpflichtet, diesen auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und

Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und

Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten

rechtzeitig durchführen.

An allen eingebauten Zubehör-, Ersatzteilen und Tauschaggregaten behält sich die

Firma 2RadRabe bis zur vollständigen Bezahlung aller Reparaturrechnungen das Eigentum vor, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil der Hauptsache geworden sind.

Die Firma 2RadRabe wird die ihr zustehende Sicherung gegenüber dem Kunden insoweit

freizugeben, als die Sicherheit den Wert der zu sichernden Forderung um 10%

übersteigt.

IX. Mängelhaftung Kauf- und Mietverträge

1) Bei Kaufverträgen

Für Mängel der Lieferung – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei

schuldhafter vertragswesentlicher Pflichten – haftet die Firma 2RadRabe unter Ausschluss

weiterer Ansprüche wie folgt.

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuware ab Gefahrübergang betragen

gegenüber Verbrauchern 24 Monate und gegenüber Unternehmern 12 Monate. Wird

im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen

neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.

Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Waren ab Gefahrübergang beträgt

gegenüber Verbrauchern 12 Monate; gegenüber Unternehmern ist die

Gewährleistung ausgeschlossen.

Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache steht dem Kunden das Recht auf

Nacherfüllung gemäß der gesetzlichen Bestimmung in § 439 BGB zu. Ob ein

Sachmangel vorliegt ist anhand der gesetzlichen Bestimmungen in § 434 BGB zu

bestimmen. Gewährleistungspflichtige Reparaturmängel werden grundsätzlich im

Betrieb des Auftragnehmers behoben.

Schlägt eine Nacherfüllung oder eine Reparatur fehl, steht dem Kunden, der nicht

Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß

den §§ 440,323,326 Abs.1 S. 3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gemäß §

441 BGB den Kaufpreis zu mindern.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge

normaler Abnutzung , mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten durch den Kunden

oder fehlerhafter Inbetriebsetzung durch den Kunden soweit von Firma 2RadRabe nicht

verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung durch den

Kunden, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montageorder

Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung

erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen.

Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die

Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung

seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten

vorgenommen werden.

Im Falle der Mangelbeseitigung ist die Firma 2RadRabe verpflichtet, alle zum Zwecke der

Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-,

Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass

die Kaufsache an einen anderen Ort als den nach dem Kaufvertrag bestimmten

Erfüllungsort verbracht wurde. Hierdurch entstehende Mehrkosten hat der Käufer zu

tragen.

Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter

Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst

entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

2) Bei Mietverträgen Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz,

Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch der Mietsache auftreten.

Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände

zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den

Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern

und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen. Bei Verlust des

Mietgegenstandes bzw. Zubehörs oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar

gemacht wurde, werden die betreffenden Teile, wenn sie nicht älter als 1 Jahr sind,

zum Wiederbeschaffungswert am Tage des Verlustes bzw. der Unbrauchbarmachung

berechnet bzw. bei älteren Teilen zum Zeitwert des Gegenstandes am Tage des

Verlustes berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß.

Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter

unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem

Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines

beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes

ist dem Mieter untersagt. Für etwaige Schäden die durch eine derartige

unsachgemäße Benutzung entstehen, haftet der Mieter gegenüber der Firma 2RadRabe. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder

repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm

beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die

Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung,

sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig

von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn die

Beschädigung oder der Verlust von ihm zu vertreten sind. In diesen Fällen hat der

Mieter die Reparaturkosten zu tragen.

3) Bei Reparaturaufträgen, Abnahme

Die Abnahme des Reparaturgegenstandes durch den Kunden erfolgt, soweit nichts

anderes vereinbart ist, im Betrieb der Firma 2RadRabe . Wünscht der Kunde Zustellung, so

erfolgt diese auf seine Rechnung und Gefahr. Bei Zustellung hat die Abnahme bei

Übergabe des Gegenstandes an den Kunden zu erfolgen.

Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche

nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung, Aushändigung oder Übersendung der

Rechnung mit Fristsetzung den Reparaturgegenstand abgeholt hat. Bei

Abnahmeverzug kann die Firma 2RadRabe eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden. Wird der

Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach mündlicher oder schriftlicher

Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein

angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach

der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren

Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang.

Die Firma 2RadRabe ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist (3 Monate) zu

verschrotten. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, so stehen ihm Gewährsleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme

vorbehält. Für Mängel wird 12 Monate ab Abnahme Gewähr geleistet.

X. Kündigung Mietverträge

Die Firma 2RadRabe kann den Mietvertrag mit dem Kunden fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt und der Firma 2RadRabe die Aufrechterhaltung des Mietvertrages nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch die Firma 2RadRabe liegt insbesondere vor, der Mieter den Mietgegenstand unsachgemäß gebraucht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des

Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur

Zahlung innerhalb von einer Woche ab Eingang der Aufforderung beim Kunden von

diesem nicht bezahlt wird.

Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Kunde den

Mietgegenstand unverzüglich an die Firma 2RadRabe herauszugeben, wobei er die Kosten und die Gefahr des Transports zu tragen hat. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb

von 2 Werktagen ab der Aufforderung durch die Firma 2RadRabe zur Herausgabe an diese

zurückgegeben, so hat die Firma 2RadRabe das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des

Mieters abholen zu lassen.

 

 

XI. Haftungsausschluss

Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere

Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen, werden – soweit dem nicht

zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen – ausgeschlossen, in jedem Fall

aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden begrenzt. Dies gilt auch

bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Firma 2RadRabe.

Die gesetzlichen Beweislastregelungen werden von diesem Haftungsausschluss nicht

berührt.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz

sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

 

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle

Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des der Firma 2RadRabe. Dasselbe gilt,

wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat,

oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht

bekannt sind. Die Befugnis der Firma 2RadRabe, auch das Gericht an einem anderen

gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt. Zwingende

gesetzliche Vorschriften zur Gerichtszuständigkeit werden von dieser Regelung nicht

berührt.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf

beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht

der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in

dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

XIII. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die

Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der

Bestellabwicklung soweit hierfür notwendig an verbundene Unternehmen weiter

gegeben. Adress- und Bestelldaten werden nicht für Marketingzwecke erhoben,

verarbeitet und an Dritte weitergegeben. Bei der Datenverarbeitung werden die

schutzwürdigen Belange des Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

berücksichtigt.

 

IV. Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Regelungen in diesen AGB unwirksam sein oder werden,

so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Anstelle der

unwirksamen Regelung tritt in diesem Fall die einschlägige gesetzliche Bestimmung.

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